AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote, Supportverträge (unter Nummer 12) und Dienstleistungsverträge über von uns zu erbringende Leistungen, auch in laufenden oder künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Kunden, sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Einzelfall unserer ausdrücklichen Einwilligung, um Vertragsbestandteil zu werden. Vertragspartner ist die Digifom GmbH, Mathiesstraße 16, 44147 Dortmund (Nachfolgend „Digifom“ oder „Auftragnehmer“ genannt).

1 Zusammenarbeit und Vertragsabschluss

1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

1.2 Gegenstand eines jeden Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistung durch uns, nicht hingegen bestimmte, von unseren Kunden erhoffte oder geplante wirtschaftliche Erfolge. Zur Durchführung eines jeden Vertrages dürfen wir uns Dritter (insbesondere Subunternehmer und/oder freier Mitarbeiter) bedienen, ohne dass es hierfür einer Einwilligung des Kunden bedarf.

1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Digifom unverzüglich mitzuteilen.

1.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.

1.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen.

1.6 Über den Informationsaustausch ist Digifom berechtigt Notizen zu erstellen, die zur Auftragsabwicklung erforderlich sind.

2 Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Der Kunde unterstützt Digifom bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Dies umfasst auch die Bereitstellung eines Zugangs zum Server und Backend der Webseite. Der Kunde wird Digifom hinsichtlich der von Digifom zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

2.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

2.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, Digifom im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton- , Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese Digifom umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten, sofern ein hoher Mehraufwand entseht. Der Kunde stellt sicher, dass Digifom die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

3 Beteiligung Dritter 

Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von Digifom tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Digifom hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

4 Subunternehmen

4.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Digifom zur Erfüllung ihrer vertraglich vereinbarten Leistungen Subunternehmer wie z.B. Rechenzentren oder Dienstleister von Managed Services zur Leistungserfüllung heranzieht und unterbeauftragt. Erteilt Digifom Aufträge an Subunternehmer, so obliegt es Digifom, ihre Pflichten auf den Subunternehmer zu übertragen. 

4.2 Digifom beauftragt darüber hinaus Subunternehmen mit der Erbringung von Nebenleistungen zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen, Backend-Arbeiten, Fronten-Arbeiten, Wartungsarbeiten und Serverarbeiten. Digifom verpflichtet sich zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Kunden auch bei fremdvergebenen Nebenleistungen zur Wahrung von personenbezogenen Kundendaten oder vertraulichen Daten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit. Auf Wunsch des Kunden werden sämtliche Daten, der Kunde Digifom zur Erfüllung von Leistungen bereitgestellt hat, entfernt.

5 Leistungsänderungen

5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von Digifom zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber Digifom äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann Digifom von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.

5.2 Digifom prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt Digifom, dass die zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt Digifom dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt Digifom die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.

5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Digifom dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.

5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Digifom wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

5.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen, sofern diese nicht im Angebot einkalkuliert sind. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden in diesem Fall mit einem Stundenlohn von 80 Euro pro angefangene Stunde berechnet.

5.8 Digifom ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Digifom für den Kunden zumutbar ist.

6 Vergütung und Preise

6.1 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von Digifom mehr als 50 Km beträgt und ausdrücklich vom Auftraggeber eingefordert werden. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet.  

6.2 Die Vergütung von Digifom erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von 80€ netto je angefangene Stunde von Digifom, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Digifom ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von Digifom erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.

6.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von Digifom getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. 

6.4 Die Preise, die angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

6.5 Die Bezahlung der Leistungen hat sofort nach Rechnungserteilung zu erfolgen. Die Vergütung der Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, die Parteien haben eine andere Vereinbarung getroffen.

6.6 Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dies hat auch für Folgeaufträge Geltung. Die Abwicklung hierfür erfolgt über den Zahlungsdienst von GoCardless (GoCardless Ltd., Sutton Yard, 65 Goswell Road, London, EC1V 7EN, United Kingdom). Weitere Infos zu diesem Dienst finden Sie unter: https://gocardless.com/de-de/rechtliches/

6.7 Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Auftraggeber verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Digifom zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

6.8 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

7 Rechte

7.1 Digifom gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.

7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.

7.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Digifom kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen. Ebenso behält sich Digifom im Falle eines Zahlungsausfalls des Kundens das Recht vor, den Zugang zur Webseite zu sperren oder gänzlich in den vorherigen Ausgangszustand zu bringen.

8 Schutzrechtsverletzungen

8.1 Digifom stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird Digifom unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde die Agentur nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.

8.2 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf Digifom – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

9 Rücktritt

Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn Digifom diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.

10 Haftung

10.1 Digifom haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Digifom nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.

10.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Digifom insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

10.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Digifom.

11 Geheimhaltung, Presseerklärung

11.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke der Dienstleistung verwendet und nur Projektbeteiligten zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. 

11.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

11.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

11.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

12 Online-Marketing-Leistungen

12.1 Der Auftragnehmer bietet im Rahmen seiner Dienstleistungen auch Online-Marketing-Leistungen an, die insbesondere die Schaltung und Verwaltung von Werbeanzeigen auf Plattformen wie Google und Meta (Facebook/Instagram) umfassen.

12.2 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit eines Vertrags über Online-Marketing-Leistungen 30 Tage. Abweichungen hiervon bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im jeweiligen Angebot.

12.3 Das für die Schaltung der Werbeanzeigen benötigte Werbebudget ist nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Vergütung und wird gesondert mit dem Auftraggeber abgestimmt und abgerechnet. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige Bereitstellung des Werbebudgets in der vereinbarten Höhe.

12.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für spezifische Ergebnisse oder Erfolge der Werbemaßnahmen. Die Dienstleistung besteht in der bestmöglichen Durchführung der vereinbarten Marketingmaßnahmen, jedoch nicht in der Erreichung bestimmter wirtschaftlicher Ziele.

13 Supportverträge

§ 1 Gegenstand der Supportverträge 

    1. Gegenstand der Supportverträge ist die Pflege der in § 2 Abs. 1 spezifizierten Webseite nach den Vorgaben des Kunden. In diesem Zusammenhang können weitere Leistungen wie beispielsweise Suchmaschinenoptimierung, Designservice und weitere Dienstleistungen bestellt werden.

    1. Die Einstellung der Webseite(n) in das World Wide Web, deren Speicherung auf einem eigenen oder fremden Server (Host Providing)sowie die Beschaffung einer Internet- Domain und eines Zugangs zum Internet (Access Providing) sind nicht Gegenstand der Supportverträge.

§ 2 Pflichten des Anbieters & Umfang

Der Anbieter ist verpflichtet, folgende Webseite(n) des Kunden laufend zu aktualisieren (§ 2 Abs. 2 dieses Vertrages) und zu pflegen (§ 2 Abs. 3 dieses Vertrages):

    1. Aktualisierung der Webseite(n): Der Anbieter ist verpflichtet, nach den Vorgaben des Kunden folgende Merkmale der Webseite(n) monatlich je nach Bedarf des Kunden zu aktualisieren:

 

    • Inhalte der Webseite(n)

    • Grundstruktur der Webseite(n)

    • grafische Gestaltung der Webseite(n)

    • Optimierung der Webseite(n)

 

    1. Der Anbieter ist verpflichtet, die Gebrauchstauglichkeit der Webseite(n) in angemessenen zeitlichen Umständen zu überwachen und etwaige Funktionsmängel zu beheben. Als Funktionsmängel gelten insbesondere gestörte Funktionalitäten wie bspw. funktionsuntüchtige Hyperlinks.

    1. Der Anbieter verpflichtet sich, die geänderten Webseite(n) jeweils unmittelbar nach deren Aktualisierung im Internet verfügbar zu machen.

    1. Texte, Grafiken und andere Dateien werden nach deren Aktualisierung in dem Format abgespeichert, in dem vergleichbare Daten der bestehenden Webseite(n) abgespeichert sind, es sei denn der Kunde gibt eine abweichende Formatierung ausdrücklich vor.

    1. Der Anbieter ist verpflichtet, mit den Einwahldaten zur Erfüllung dieses Vertrages (Backend-Zugänge, Server-Zugänge) sorgfältig umzugehen und eine missbräuchliche Benutzung der Einwahldaten durch Dritte, die nicht zur Leistungserbringung eingesetzt werden, zu verhindern.

    1. Der Anbieter verpflichtet sich einen durchschnittlichen Umfang von einer Zeitstunde monatlich für die Webseite(n) und den damit einhergehenden Support aufzuwenden.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

    1. Der Kunde stellt dem Anbieter alle neu in die Webseite(n) einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Webseite(n) verfolgten Zwecke eignen, ist der Anbieter nicht verpflichtet.

    1. Zu den vom Kunden bereit zu stellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen. Die von Digifom eingepflegten Bilder und Texte sind daher als Vorschläge zu verstehen in der Leistungserbringung.

    1. Der Kunde wird dem Anbieter die einzubindenden Texte in folgender Form zur Verfügung stellen: Als PDF-Datei oder in einer schriftlichen Mail.

    1. Der Kunde wird dem Anbieter einzubindende Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) folgendermaßen zur Verfügung stellen:

in digitaler Form einer dieser Dateiformat: JPEG (.jpg) GIF (.gif) TIFF [PC] (.tif)  TIFF [Mac] (.tif) EPSF [PC] (.eps) EPSF [Mac] (.eps)

§ 4 Vergütung der Supportverträge

    1. Die Parteien vereinbaren eine monatliche Vergütung, die laut gestellten Angebot und erteiltem Auftrag erfolgt.

    1. Die Pauschalvergütung umfasst die Leistungen des Anbieters gemäß den vorherigen Paragrafen dieses Vertrages. Für Mehraufwendungen, die über diesen Support- und Wartungsvertrag hinausgehen, vereinbaren die Parteien eine Stundenvergütung von 80 EUR zzgl. Mwst.

§ 5 Zahlungsmodalitäten der Supportverträge

Der Anbieter wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung monatlich, und zwar jeweils zum Monatsbeginn in Rechnung stellen. Jede Rechnung ist innerhalb von vierzehn Werktagen zur Zahlung fällig.

§ 6 Laufzeit, Kündigung

    1. Der Vertrag wird sofern nicht gesondert vereinbart mit einer Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen und kann von beiden Parteien durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) gekündigt werden, und zwar mit einer Frist von drei Monaten zum Mindesvertragsdatum. Der Leistungsbeginn startet mit Erstellung der ersten Rechnung.

    1. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (S 314 Abs. 1 BGB) bleibt den Parteien unbenommen.

    1. Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt dem Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt oder der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung fällige Rechnungen nicht ausgleicht.

§ 7 Haftungsbegrenzung der Supportverträge

    1. Der Ersteller haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Erstellers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Erstellers beruhen.

    1. Ansonsten haftet der Ersteller unbeschränkt nur sofern die garantierte Beschaffenheit des Werks nicht gegeben ist und für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter. Für Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet der Ersteller nur bei leichter Fahrlässigkeit.

    1. Haftung für leichte Fahrlässigkeit durch den Ersteller kommt nur in Frage, sofern eine Pflicht verletzt wurde, die zur Erzielung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflicht). Ist nur leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung einer Kardinalspflicht gegeben, so beschränkt sich die Haftung auf 500 EUR.

    1. Für Datenverlust wird nur insofern gehaftet, als der typische Wiederherstellungsaufwand zu leisten ist, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre sofern nicht ein Fall von Abs. 2 oder 3 dieses Paragrafen gegeben ist.

    1. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist nicht abgedungen.

    1. Der Kunde stellt den Ersteller von einer Haftung Dritten gegenüber wegen des Inhalts der Webseite(n) vollständig frei.

13 Schlichtung

13.1 Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.

13.2 Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.

13.3 Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen werden die Parteien die Schlichtungsstelle des Deutscher Multimedia Verband e.V., Kaistrasse 14 in 40221 Düsseldorf anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit nach dessen Schlichtungsordnung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.

13.4 Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.

13.5 Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.

14 Sonstiges

14.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

14.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

14.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

14.4 Digifom darf den Kunden auf ihrer Webseiten oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Digifom darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

14.5 Digifom darf auf der Website des Kunden einen Urheber-Hinweis, z.B. im Impressum der Homepage veröffentlichen.

14.6 Digifom ist berechtigt einen Notfallzugang zu der Webseite anzulegen.

14.7 Digifom ist berechtigt Subunternehmen zur Erfüllung von Supportdienstleistungen, ohne Zustimmung des Kunden einzubeziehen.

15 Widerrufrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Nutzungsvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Digifom GmbH, August-Wiehe-Str. 6, 59590 Geseke, E-Mail:[email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht erlischt nach § 356 Abs. 4 BGB bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.

Das Widerrufsrecht erlischt nach § 356 Abs. 5 BGB bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem der Verbraucher

    1. a) ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und

    1. b) seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie Ihren Nutzungsvertrag widerrufen, wird dem Käufer der von Ihnen genutzten Lizenz eine neue Lizenz-Nummer zugeschickt, die für eine neue Registrierung eines anderen Nutzers verwendet werden kann. Wurden jedoch bereits Dienstleistungen während der Widerrufsfrist genutzt, so behalten wir uns vor, die neue Lizenz um die bereits erfolgte Nutzungsdauer zu verkürzen.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An die Digifom GmbH, Mathiesstraße 16, 44147 Dortmund, [email protected]

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Nutzungsvertrag zur Nutzung der Plattform Ihrewebseite.de und der darauf verfügbaren Inhalte.– Datum der Registrierung

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

16 Schlussbestimmungen

16.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per e-mail erfolgen.

16.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

16.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

16.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

16.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Ort des Erstellers.